Mehr zur Mostobstannahme...
Für unsere Lohnsaftkunden:
Sie erhalten sofort nach Ablieferung des Mostobstes je 6 Liter Saft eine Guthabenkarte. Mit dieser kann jeder Überbringer bei uns Saft zum Vorzugspreis erhalten. Sie können die Karten also weitergeben oder verschenken, haben anhand der Kartenanzahl Übersicht über Ihren Guthabenstand und einen etwaigen Verfall des Guthabens.
Prinzipiell soll der gutgeschriebene Lohnsaft innerhalb eines Jahres verbraucht werden. Für überjährige Lohnsaftbestände behalten wir uns einen Aufpreis für die entstehenden Lagerkosten bzw. den Verfall langjähriger Lohnsaftbestände vor.
Für die Abholung von Saft zum Vorzugspreis sind entsprechend Guthabenkarten vorzulegen. Das Lohnsaftprogramm umfaßt unser kompettes Sortiment - siehe Fruchtsäfte.